Bürgerinitiative „Erhaltet den Kindergarten Maria de la Paz“

PRESSEMITTEILUNG

 

So lautete unsere Frage:

Sind Sie dafür, dass das historische Gebäude am Klosterberg 15 weiterhin für den Kindergarten Maria de la Paz genutzt wird und nach dessen Bedarf saniert sowie durch An- oder Umbau erweitert wird?

 

Die Bürgerinitiative (kurz BI) hat am 22.Juli 2025 Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München (kurz VG) gegen die Zurückweisung eines dazu von der BI durchgeführten Bürgerbegehrens durch den Markt Au eingereicht. Begründet wurde die Zurückweisung vom Markt Au mit angeführten „formellen“ und „materiellen“ Mängeln.

 

Weiterhin wurde dazu von der BI am 26. November 2025 beim VG ein Eilantrag zur Durchsetzung

von sogenannten Sicherungsmaßnahmen im einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Bei einer

Zustimmung des VG zu diesem Antrag hätte das für den Markt Au bedeutet, dass weitere Leistungen zur Planung und Bauvorbereitung zum Neubau eines Kindergartens an der Schlesischen Straße in Au bis zur Entscheidung des Gerichtes in der Hauptsache, also der o.g. Klage nicht mehr durchgeführt werden dürfen.

 

Das VG hat diesen Antrag der BI mit Beschluss vom 13. Januar 2026 jedoch abgewiesen, in der Klage selbst ist noch nicht entschieden. D.h. der Markt Au kann nunmehr weitere Aufträge zum Neubau dieses Kindergartens ohne Einschränkung bis zur noch offenen Entscheidung des Gerichtes in der Hauptsache vergeben. Dadurch können bis zur Urteilsverkündung des VG durch den Markt Au einseitig weitere Fakten geschaffen werden.

 

Die BI hat sich deshalb dazu entschlossen auf weitere Aktivitäten zu verzichten und die Klage in der Hauptsache beim VG zurückzuziehen, da ein Einlenken des Marktes Au zu den Zielen der BI derzeit nicht erkennbar ist.

 

Die BI bedankt sich hiermit abschließend bei allen Unterstützern, und das sind laut der eingereichten Unterschriftenlisten weit mehr als tausend Bürger, für die vielfältige ideelle und materielle Hilfe. Dies hat uns gezeigt, dass vielen Auer Bürgern eine direkte Mitsprache bei der Entscheidung zu diesem sensiblen Thema ein großes Bedürfnis ist.

 

Die BI appelliert nunmehr an die Damen und Herren des derzeitigen Marktgemeinderates,

insbesondere an die im Frühjahr ausscheidenden Ratsmitglieder, bis zur anstehenden

Kommunalwahl am 8. März dieses Jahres keine weiteren Beschlüsse zum Bau des neuen Kindergartens zu fassen, die die Entscheidungsfreiheit des zukünftigen Marktgemeinderates zu diesem Thema einschränkt.

 

Bürgerengagement darf nicht behindert, sondern muss gewürdigt werden!!!